Felgentausch 17 / 16 Zoll

  • Ja es gibt Felgen/ Rädersätze in 18" und 19" mit Gutachten für den MG5- EP22-L

    Einfach mal auf "reifen.com" oder andere Anbieter gehen und nach deinem Fahrzeug suchen. Meistens ist dann auch angegeben ob mit ABE oder Gutachten zu haben und was am Fahrzeug evtl. geändert werden muss.

    Da ich aber keine Änderung an meinem Fahrzeug vorgenommen habe kann ich Dir nichts weiteres dazu sagen.


    z.B. dieses hier...

    https://certificates.reifen.com/W05/55047420-4N-1-3-001.pdf


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  • ... das wäre mir jetzt ganz was neues! Wenn alles zum Fahzeug passt ist alles OK. Was z.B. nicht geht ist ein tiefergelegtes Fahrwerk mit ABE mit einer Räder/Reifen kombi, gerne auch mit ABE die sich gegenseitig ausschließen. Da kommt dann TÜV o. Dekra ins Spiel die Dir ggf. eine Einzelabnahme machen wo die Kombination auf ihr zusammenwirken geprüft wird.


    Quelle TÜV-Süd:

    Eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) muss im Normalfall nur mitgeführt werden. Hier muss nichts eingetragen werden, solange alle Auflagen eingehalten sind.


    Was ist der Unterschied zwischen Teilegutachten und ABE?

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  • Einfach mal das Gutachten lesen, hilft ungemein! Da sind die allgemeinen Auflagen meist unter Punkt A bereits klar aufgeführt. Obligatorisch ohnehin, so bald auch nur die geringste technische Änderung am Fahrzeug nötig ist.

    ABE haben zunächst mal die Räder (vulgo Felgen), nicht unbedingt für die Fahrzeuge, für die sie möglich und eintragungsfähig sind.

    Wenn die Rad-Reifenkombination nicht in der COC des Fahrzeuges steht, ist meistens zumindest eine Anbaubescheinigung erforderlich. Es wird oft gemeint, eine ABE sei Garant dafür, daß man mit der geänderten Bereifung nicht zum TÜV müsse, leider falsch.

    Da ich einige Jahre in der Räderindustrie (incl. Gutachten- und ABE Erstellung tätig) war, darf man mir ein gewisses Fachwissen unterstellen, wenn es auch schon einige Jahre alt ist.

    Konkret heißt das, daß man nach meinem Kenntnisstand mit 18" Rädern am MG5 jedenfalls zum TÜV muß.

    Das Teilegutachten ist immer Grundlage für eine ABE, die aber auch aus Kostengründen nicht immer beantragt wird, z.B. wenn die erwartete Absatzzahl den (erheblichen) Aufwand nicht lohnend erscheinen läst.

  • ...natürlich sollte man die ABE lesen was da evtl. an Auflagen drinn steht, und ja die 18 Zöller gehen NICHT ohne TÜV-Eintragung und ich schrieb auch weiter oben 18 - 19 Zoll "mit Gutachten" und nicht "ABE"

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  • Basst scho, mach weiter so :thumbup: Dort steht noch mehr als dein jetziges Zitat...

    Ich mach hier jetzt mal nen Punkt, die Frage von "onkelfritz" müsste beantwortet sein. Ende...

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  • die Frage von "onkelfritz" müsste beantwortet sein. Ende...

    Nein ist sie nicht. Aber erst mal danke für Eure Antworten!


    Meine Frage war nicht, ob eine bestimmte Felge auf den MG5 passt und zulässig ist, sondern ob jemand schon mal 18er oder größer auf einem MG5 gefahren hat.


    Bevor ich jetzt die Gutachten von einem Felgenmodell nach dem anderen runterlade und lese (das ist mir schon klar, dass das dort steht), wäre es mal schön zu wissen, ob 18er generell drauf dürfen. Welches Felgenmodell ist dann eine andere Frage.

    MG5 Max Luxury schwarz, Zulassung geplant 7/2024

  • Hat jemand praktische Erfahrungen in Bezug auf die Reichweite im Vergleich 17" mit 16"?

    Ich meine mal gelesen zu haben, das es auf eine Akkuladung bis zu 20 km Differenz sein soll. Das könnte sich ganz schön läppern.

    Fahre täglich rund 200 km zur Arbeit hin und zurück.