Beiträge von T-H-H

    Für manche Anforderung ist noch kein Auto auf dem Markt, den IDBuzz halte ich eher für einen nicht gelungenen Scherz, die Reichweiten der übrigen Großraumlimousinen für völlig unzureichend.

    Leider hat sich Nissan ja vor Jahren von der Weiterentwicklung des eNV200 verabschiedet, der hätte da schon Potential gehabt.

    Und wenn ich mir die Preise so ansehe, finde ich den Vergleich mit Hauskauf nicht völlig abwegig.

    Meine Empfehlung FR eine Wallbox bezog sich in erster Linie auf Wallboxen, die z.B. Überschußladen können. Klar sind die Dinger jetzt billiger geworden, es ist ja die Subventionierung weggefallen;-)

    Ladeziegel nutze ich trotz PV auch öfter, wenn keine Sonne scheint, denn eilig hab ich es meist nicht. Allerdings betreibe ich meinen Ladeziegel mit einem CEE Stecker blau statt mit Schuko, der kann die max. 16A besser ab als ein Schukostecker, speziell wenn man nicht weiß, wie das Kabel zur Steckdose beschaffen ist.

    Wenn man PV hat, kann die Wallbox Sinn machen, wenn man den Strom kauft, eher nicht, es sei denn, man hat schon so einen intelligenten Stromzähler, dann vielleicht.

    Einfach mal das Gutachten lesen, hilft ungemein! Da sind die allgemeinen Auflagen meist unter Punkt A bereits klar aufgeführt. Obligatorisch ohnehin, so bald auch nur die geringste technische Änderung am Fahrzeug nötig ist.

    ABE haben zunächst mal die Räder (vulgo Felgen), nicht unbedingt für die Fahrzeuge, für die sie möglich und eintragungsfähig sind.

    Wenn die Rad-Reifenkombination nicht in der COC des Fahrzeuges steht, ist meistens zumindest eine Anbaubescheinigung erforderlich. Es wird oft gemeint, eine ABE sei Garant dafür, daß man mit der geänderten Bereifung nicht zum TÜV müsse, leider falsch.

    Da ich einige Jahre in der Räderindustrie (incl. Gutachten- und ABE Erstellung tätig) war, darf man mir ein gewisses Fachwissen unterstellen, wenn es auch schon einige Jahre alt ist.

    Konkret heißt das, daß man nach meinem Kenntnisstand mit 18" Rädern am MG5 jedenfalls zum TÜV muß.

    Das Teilegutachten ist immer Grundlage für eine ABE, die aber auch aus Kostengründen nicht immer beantragt wird, z.B. wenn die erwartete Absatzzahl den (erheblichen) Aufwand nicht lohnend erscheinen läst.