Einfach mal das Gutachten lesen, hilft ungemein! Da sind die allgemeinen Auflagen meist unter Punkt A bereits klar aufgeführt. Obligatorisch ohnehin, so bald auch nur die geringste technische Änderung am Fahrzeug nötig ist.
ABE haben zunächst mal die Räder (vulgo Felgen), nicht unbedingt für die Fahrzeuge, für die sie möglich und eintragungsfähig sind.
Wenn die Rad-Reifenkombination nicht in der COC des Fahrzeuges steht, ist meistens zumindest eine Anbaubescheinigung erforderlich. Es wird oft gemeint, eine ABE sei Garant dafür, daß man mit der geänderten Bereifung nicht zum TÜV müsse, leider falsch.
Da ich einige Jahre in der Räderindustrie (incl. Gutachten- und ABE Erstellung tätig) war, darf man mir ein gewisses Fachwissen unterstellen, wenn es auch schon einige Jahre alt ist.
Konkret heißt das, daß man nach meinem Kenntnisstand mit 18" Rädern am MG5 jedenfalls zum TÜV muß.
Das Teilegutachten ist immer Grundlage für eine ABE, die aber auch aus Kostengründen nicht immer beantragt wird, z.B. wenn die erwartete Absatzzahl den (erheblichen) Aufwand nicht lohnend erscheinen läst.